Rechtliche Informationen zum irregulären Pfandrecht
Verjährung der Pfandforderung
Verjährungsunterbrechung
Durch die Pfandbestellung wird die Verjährung unterbrochen [vgl. OR 135 Ziffer 1], bewirkt doch der Abschluss eines Pfandvertrages die Anerkennung der Forderung
Pfandverwertung trotz Verjährung
Die Verjährung der Pfandforderung hindert den Pfandgläubiger nicht an der Geltendmachung des Pfandrechts durch die erw. Privatverwertung [vgl. OR 140]