Irreguläres Pfandrecht = Sicherung einer Gläubigerforderung indem der Schuldner dem Gläubiger bestimmte vertretbare Sachen (Bargeld (Barkaution) oder Gattungsware) zu Eigentum überträgt, gegen dessen Verpflichtung, bei Erlöschen der Forderung eine entsprechende Menge und Qualität der vertretbaren Sache zurückzugeben
In Französisch:
- Le droit de gage irrégulier